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Aktualisiert 2026

Freizügigkeit 2. Säule: Ihr Vorsorgeguthaben optimal verwalten

Umfassender Ratgeber zur Freizügigkeit 2. Säule. Erfahren Sie alles über Freizügigkeitskonto, -police, Barauszahlung und Steuersparmöglichkeiten für 2026.

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Aktualisiert 2026
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Freizügigkeitskonto

Flexible Anlagemöglichkeiten mit kostengünstigen ETFs und aktiven Fondslösungen.

Freizügigkeitspolice

Sichere, garantierte Rendite mit Versicherungsschutz durch etablierte Versicherer.

Optimierung

Strategien zur Steuereinsparung und Vermögensaufbau durch richtige Produktwahl.

Expertenberatung

Fachkundige Beratung zu Barauszahlung, Wohneigentum und Auswanderung.

CHF 285 Mrd.

Gesamtes Vorsorgeguthaben

2,5%

Durchschnittlicher Zinssatz 2026

8 Anbieter

Empfohlene Stiftungen

1.8M

Freizügigkeitsguthaben Konten

Was ist Freizügigkeit in der 2. Säule?

Die Freizügigkeit ist ein fundamentales Prinzip der beruflichen Vorsorge (2. Säule) in der Schweiz. Sie regelt, was mit Ihrem angesammelten Vorsorgeguthaben geschieht, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, die Erwerbstätigkeit unterbrechen oder sich selbständig machen. Im Gegensatz zur 1. Säule (AHV), bei der Ihre Rentensicherungen automatisch übertragen werden, müssen Sie sich bei der Freizügigkeit aktiv um Ihr Guthaben kümmern.

Seit der BVG-Reform 2005 haben Arbeitnehmer bei Austritt aus der Pensionskasse zwei grundlegende Optionen: Sie können ihr Vorsorgeguthaben in eine Freizügigkeitsstiftung oder Versicherungslösung überführen. Diese Wahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft, da sie erhebliche Auswirkungen auf Ihre langfristigen Renditen, Steuerlast und Sicherheit hat.

BVG-Austrittsleistung: Die Grundlage

Die BVG-Austrittsleistung ist der Geldbetrag, den Ihre Pensionskasse bei Austritt auszahlen muss. Sie setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

In der Praxis erhalten Sie als Austrittsleistung in der Regel zwischen 105-130% Ihres angesparten Guthabens, je nachdem wie viele Jahre Sie bei der Pensionskasse versichert waren und wie die Pensionskasse wirtschaftet. Die BVG-Mindestleistung ist im Bundesgesetz über die berufliche Altersvorsorge (BVG) festgelegt und wird regelmässig angepasst.

Freizügigkeitskonto vs. Freizügigkeitspolice: Der detaillierte Vergleich

Dies ist die zentrale Entscheidung bei der Verwaltung Ihrer Freizügigkeitsguthaben. Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile:

Kriterium Freizügigkeitskonto Freizügigkeitspolice
Anlagestrategie Flexible Wahl: ETFs, Fonds, Obligationen, teilweise auch Aktien möglich Fest definierte Anlagestrategie durch den Versicherer (konservativ bis moderat)
Renditeerwartung Höher (3-5% p.a. bei ausgewogenen Strategien möglich) Niedriger (1,5-2,5% p.a., aber garantiert)
Risiko Marktrisiko (Kursschwankungen möglich) Kein Marktrisiko, Rendite ist garantiert
Kosten Nied­rigere Kosten (0,1-0,5% p.a. bei ETF-basierten Lösungen) Höhere Kosten (0,5-1,5% p.a. einschliesslich Versicherungszuschlag)
Sicherheit Keine Garantie, aber FINMA-Aufsicht auf Stiftungsebene Vollständig durch Versicherer garantiert (auch bei Versichererkrise)
Verwaltungsaufwand Niedrig bis mittel, je nach Anlagestrategie Sehr niedrig, passiv verwaltete Lösung
Flexibilität Sehr hoch, jederzeit Neuallokation möglich Gering, Wechsel ist schwierig und mit Kosten verbunden
Barauszahlung möglich Ja (unter bestimmten Bedingungen) Ja (unter bestimmten Bedingungen)
Ideal für Langfristige Anleger, Personen mit höherer Risikotoleranz, junge Arbeitnehmer Sicherheitsorientierte Anleger, nahe zum Pensionsalter, Personen mit niedrig­er Risikotoleranz

Anbietervergleich 2026: Die wichtigsten Stiftungen und Versicherer

In der Schweiz gibt es über 100 Freizügigkeitsstiftungen und diverse Versicherer. Hier sind die acht führenden Anbieter mit ihren Characteristics:

Freizügigkeitsstiftung der ZKB
Vermögen: CHF 4,2 Mrd.
Gebühren: 0,15% p.a.
Durchschn. Rendite 2024: 2,8%
Stärke: Hochwertige ETF-Lösungen

Als grösste Freizügigkeitsstiftung der Schweiz bietet die ZKB modern ausgestattete Online-Verwaltung, kostengünstige ETF-Lösungen und sehr transparent Gebührenmodelle. Empfohlen für kostenorientierte Anleger.

UBS Freizügigkeit
Vermögen: CHF 2,8 Mrd.
Gebühren: 0,25% p.a.
Durchschn. Rendite 2024: 2,6%
Stärke: Premium-Service, Vermögensberatung

UBS bietet umfassende Beratung und Vermögensmanagement. Besonders geeignet für grössere Vermögen (>CHF 300'000) mit Bedarf nach individueller Beratung.

VIAC
Vermögen: CHF 850 Mio.
Gebühren: 0,12% p.a.
Durchschn. Rendite 2024: 2,9%
Stärke: Digital-first, ETF-Fokus

VIAC ist der Vorreiter im Digital-Angebot mit vollständig automatisiertem Anlage-Rebalancing und sehr niedrigen Gebühren. Ideal für Tech-affine, junge Anleger.

finpension
Vermögen: CHF 620 Mio.
Gebühren: 0,18% p.a.
Durchschn. Rendite 2024: 2,7%
Stärke: Wechselfinanzierer, Marketing

finpension verspricht einfache, transparente Lösungen mit aktiver Förderung des Wechsels von bestehenden Lösungen. Für Wechselwillige mit moderaten Vermögen geeignet.

Raiffeisen Freizügigkeit
Vermögen: CHF 1,2 Mrd.
Gebühren: 0,22% p.a.
Durchschn. Rendite 2024: 2,5%
Stärke: Regionale Präsenz, Beratung

Raiffeisen kombiniert Regionalbank-Nähe mit modernen Anlagestrategien. Besonders beliebt in der Deutschschweiz, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

PostFinance Freizügigkeit
Vermögen: CHF 780 Mio.
Gebühren: 0,28% p.a.
Durchschn. Rendite 2024: 2,4%
Stärke: Breite Verfügbarkeit, einfach

PostFinance bietet flächendeckend einfache Lösungen mit Zugang über alle Poststellen. Geeignet für unkomplizierte Verwaltung ohne spezielle Anforderungen.

Migros Bank Freizügigkeit
Vermögen: CHF 520 Mio.
Gebühren: 0,19% p.a.
Durchschn. Rendite 2024: 2,8%
Stärke: Transparenz, Kundenfreundlichkeit

Die Migros Bank bietet kundenfreundliche Plattformen mit hoher Transparenz und guten Renditen. Beliebt für kleinere bis mittlere Vermögen.

Swisslife Freizügigkeitspolice
Marktanteil: CHF 3,1 Mrd. (Versicherer)
Garantierter Zinssatz 2026: 1,75% p.a.
Gebühren: 0,75% p.a. + Admin
Stärke: Sicherheit, Stabilität

Swisslife bietet als grösster Versicherer vollständige Renditesicherheit und Versicherungsgarantie. Für sicherheitsorientierte Anleger nähe Pensionsalter ideal.

Zinssätze und Renditen 2026

Die Zinssätze und erwarteten Renditen waren 2024-2025 von der Normalisierung der Geldpolitik geprägt. Für 2026 erwartet man eine Stabilisierung auf moderatem Niveau:

Lösung Erwartete Rendite 2026 Garantierter Zinssatz Volatilität
ETF-Portfolio (80/20) 2,8 - 3,5% Keine Mittel
ETF-Portfolio (60/40) 2,2 - 2,9% Keine Mittel-Niedrig
Aktive Fondslösung 2,0 - 2,6% Keine Niedrig-Mittel
Versicherungspolice 1,75% (garantiert) 1,75% Keine
Obligationen + Geldmarkt 1,5 - 2,0% Teilweise Sehr niedrig

Die Zentral­bank hat die Leitzinsen 2024 schrittweise gesenkt. Der aktuelle Leitzinssatz liegt bei 0,75%, was sich auf die Renditen am Obligationenmarkt auswirkt. Für Freizügigkeitsvermögen wird eine langfristige Rendite von 2,5-3,0% bei ausgewogenen ETF-Portfolios als realistisch eingeschätzt.

Anlagestrategien nach Alter und Risikoprofil

Ihre ideale Freizügigkeitslösung hängt stark von Ihrem Alter, der verbleibenden Karrieredauer und Ihrer persönlichen Risikotoleranz ab:

Altersgruppe 25-35 Jahre

Strategie: Aggressiv/Wachstum

  • 70-80% Aktien / 20-30% Obligationen
  • ETF-basierte Lösungen (VIAC, finpension)
  • Ziel: 3-4% p.a. Rendite
  • 30+ Jahre Anlagezeitraum nutzen

Altersgruppe 35-50 Jahre

Strategie: Ausgewogen

  • 50-60% Aktien / 40-50% Obligationen
  • Mischung aus Konto und Police möglich
  • Ziel: 2,5-3% p.a. Rendite
  • Regelmässige Umschichtung prüfen

Altersgruppe 50-65 Jahre

Strategie: Konservativ

  • 30-40% Aktien / 60-70% Obligationen
  • Versicherungspolice oder sichere Konto­lösung
  • Ziel: 1,8-2,3% p.a. Rendite
  • Schrittweise Umschichtung zu Sicherheit

Barauszahlung: Bedingungen und Steuergrenzen

In speziellen Fällen können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben als Barauszahlung erhalten. Das Gesetz erlaubt dies unter folgenden Bedingungen:

Anerkannte Barauszahlungsgründe

  • Auswanderung: Wenn Sie die Schweiz verlassen und sich endgültig im Ausland niederlassen (mindestens 5 Jahre)
  • Selbständigkeit: Wenn Sie sich als Selbständigerwerbender registrieren und Ihre Pensionskasse verlassen
  • Wohneigentum: Sie können das Guthaben zur Finanzierung von Wohneigentum entnehmen (teilweise oder ganz)
  • Schwierige finanzielle Situation: In Notfällen können Sie einen vorzeitigen Bezug beantragen

Bei Barauszahlung wird das Guthaben als Einkommen besteuert. Die Steuerbelas­tung kann erheblich sein. Viele Kantone gewähren jedoch Steuererleichterungen für Barauszahlungen aus der Freizügigkeit:

Kanton Steuersätze bei Barauszahlung Besonderheiten
Zürich ca. 6-7% des Guthabens Ermässigter Satz, Versteuerung über mehrere Jahre möglich
Bern ca. 7-8% des Guthabens Zusatzsteuern bei hohen Beträgen
Genf ca. 5-6% des Guthabens Kantonale Ermässigung für Auswanderer
Basel-Stadt ca. 4-5% des Guthabens Niedrigste Sätze in der Schweiz

Tipp: Wenn Sie ins Ausland auswandern, ist es oft sinnvoll, die Barauszahlung im Jahr der Auswanderung zu tätigen, da Sie dann nur Kantonal und nicht bundesweit besteuert werden. Dies kann zu erheblichen Ersparnissen führen.

Steuerliche Auswirkungen und Optimierung

Ihre Wahl zwischen Freizügigkeitskonto und -police hat erhebliche Steuerwirkungen:

Freizügigkeitskonto

  • Keine Kapitalgewinnsteuer: Gewinne aus Kursgewinnen sind steuerfrei
  • Keine Einkommensteuer auf Renditen: Zinseinnahmen und Ausschüttungen sind nicht steuerpflichtig
  • Quellensteuer bei Dividenden: In einigen Fällen kann Quellensteuer anfallen (35%)
  • Vorsichtige Rendite: 2-3% p.a. ist typisch und erfordert steuerliche Rückstellungen

Freizügigkeitspolice

  • Steuerfreie Rendite: Garantierte Renditen unterliegen keiner Besteuerung
  • Keine Besteuerung während Laufzeit: Vollständige Verschonung vom Fiskus
  • Besteuerung nur bei Auszahlung: Erst bei Rentenbezug oder Kapitalauszahlung steuerpflichtig
  • Vereinfachte Deklaration: Keine komplexe Einkommensteuererklärung erforderlich

Optimierungstip: Wenn Sie in einem hohen Steuerkanton wohnen (z.B. Appenzell Innerrhoden, Uri), kann eine Freizügigkeitspolice aufgrund der steuerfreien Rendite attraktiver sein als eine Konto­lösung. Umgekehrt profitieren Sie mit einem Konto im günstigen Steuerkanton (z.B. Basel-Stadt, Zug) von der höheren Rendite und niedrigen Steuern.

Auffangeinrichtung BVG: Sicherheitsnetz für Arbeitnehmer

Die Auffangeinrichtung ist ein wichtiges Sicherungsinstrument in der Schweizer Altersvorsorge. Falls ein Arbeitgeber keine Pensionskasse hat oder eine Pensionskasse kollabiert, tritt die Auffangeinrichtung ein:

Falls Sie in der Auffangeinrichtung sind und Ihren Arbeitgeber wechseln, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Guthaben zu einer privaten Freizügigkeitsstiftung zu übertragen. Dies bietet meist bessere Renditen und mehr Flexibilität.

10 konkrete Optimierungstips für Ihre Freizügigkeit

1
Vergleichen Sie alle verfügbaren Optionen

Nutzen Sie unseren Vergleich, um Gebühren und Renditen objektiv zu bewerten. Eine "falsche" Wahl kostet Sie über 30 Jahre leicht CHF 50'000-100'000.

2
Regelmässig die Anlagestrategie prüfen

Mindestens jährlich sollten Sie Ihr Freizügigkeitsvermögen überprüfen und die Allokation Ihrem Alter anpassen.

3
Nutzen Sie Steueroptimierung bei Auswanderung

Auswanderer können oft ihre Freizügigkeit mit nur kantonal Steuern entnehmen. Bundessteuern entfallen! Dies ist ein enormer Vorteil.

4
Wechselkosten nicht überschätzen

Ein Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Lösung zahlt sich oft nach nur 1-2 Jahren aus. Höhere initiale Kosten sind kein Hinderungsgrund.

5
Kombinieren Sie Konto und Police gezielt

Besonders im Alter 45-60 kann eine Aufteilung (z.B. 70% Konto, 30% Police) Vorteile beider Lösungen kombinieren.

6
Passive Indexfonds bevorzugen

Studien zeigen, dass ETF-basierte, passive Strategien aktive Fonds über längere Zeiträume schlagen. Gebühren sparen ist langfristig entscheidend.

7
Wohneigentum gezielt nutzen

Der Bezug von Freizügigkeit für Wohneigentum ist steuerfrei und spart oft Hypothekenzinsen. Aber: Die Rente wird später kleiner!

8
Diversifikation nicht unterschätzen

Achten Sie auf globale Streuung (mindestens 40% internationale Aktien) und unterschiedliche Sektoren.

9
Fondskosten transparent vergleichen

Unterscheiden Sie zwischen Verwaltungsgebühren und versteckten Kosten. Die TER (Total Expense Ratio) sollte unter 0,25% liegen.

10
Holen Sie Fachberatung bei komplexen Situationen

Bei Einkauf, Barauszahlung oder sehr hohen Vermögen (>CHF 1 Mio.) lohnt sich eine unabhängige Finanzberatung.

Häufig gestellte Fragen zur Freizügigkeit 2. Säule

Was ist der Unterschied zwischen Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitspolice?
Beim Freizügigkeitskonto können Sie selbst wählen, wie Ihr Geld angelegt wird (ETFs, Fonds, Obligationen). Bei der Freizügigkeitspolice definiert ein Versicherer die Anlagenstrategie und garantiert eine festgelegte Rendite. Konten bieten höhere Rendite­chancen, Police mehr Sicherheit. Die Wahl hängt von Ihrem Alter und Risikoprofil ab.
Wie lange kann ich mein Guthaben in der Freizügigkeit lassen?
Sie können Ihr Guthaben in der Freizügigkeit beliebig lange lassen, bis zur Pensionierung. Die meisten Stiftungen erlauben die Aufbewahrung bis zum 65. Lebensjahr (teilweise auch bis 70). Danach muss das Guthaben in eine Pensionskasse transferiert oder als Rente bezogen werden.
Kann ich mehrere Freizügigkeitsguthaben bei verschiedenen Stiftungen haben?
Ja, das ist erlaubt. Sie können mehrere Konten bei verschiedenen Stiftungen haben. Dies ist sogar ratsam, wenn Sie über längere Zeit bei verschiedenen Arbeitgebern waren. Es ermöglicht Ihnen auch, verschiedene Anlagestrategien zu kombinieren (z.B. 60% bei VIAC in Aktien, 40% bei Swisslife in sicherer Police).
Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen?
Ein vorzeitiger Bezug ist grundsätzlich nicht möglich, mit folgenden Ausnahmen: (1) Auswanderung ins Ausland, (2) Selbständigkeit/Eröffnung eines Unternehmens, (3) Finanzierung von Wohneigentum, (4) besonders schwierige finanzielle Situation (medizinisch dokumentiert). Alle anderen vorzeitigen Bezüge sind nicht erlaubt.
Was sind die Steuern bei Barauszahlung der Freizügigkeit?
Die Besteuerung ist kantonal unterschiedlich und liegt typischerweise zwischen 4-8% des Guthabens. Bei Auswanderung können Sie oft nur kantonale (nicht bundesweite) Steuern zahlen, was die Belastung halbieren kann. Empfehlung: Vor Barauszahlung mit einem Steuerberater klären, da die Ersparnis oft erheblich ist.
Wie wechsle ich mein Freizügigkeitsguthaben zu einem anderen Anbieter?
Der Wechsel ist grundsätzlich kostenlos und unkompliziert. Sie füllen ein Übertragsformular aus, der neue Anbieter kümmert sich um die Übertragung von der alten Stiftung. Die meisten modernen Stiftungen (VIAC, finpension) handhaben dies vollständig digital. Der Wechsel dauert typischerweise 2-4 Wochen.
Muss ich für mein Freizügigkeitsguthaben Steuern zahlen?
Freizügigkeitsguthaben sind während der Aufbewahrung steuerfrei (weder Einkommen- noch Vermögenssteuer). Dies ist ein grosser Vorteil. Steuern fallen nur an, wenn Sie das Guthaben beziehen oder die Erträge an andere Personen verteilt werden. Nach Transfert zu einer neuen Pensionskasse oder Rente gelten die normalen Steuerregeln.
Was passiert mit meiner Freizügigkeit, wenn die Stiftung kollabiert?
Freizügigkeitsstiftungen haben die gleichen Sicherungsmechanismen wie Pensionskassen. Im Fall einer Insolvenz tritt die Auffangeinrichtung ein und garantiert mindestens die eingezahlten Beiträge. Es besteht daher ein hohes Mass an Sicherheit. Bei Versicherungslösungen ist es noch sicherer, da der Versicherer die volle Verantwortung trägt.
Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben für ein Eigenheim nutzen?
Ja, Sie können Ihr Freizügigkeitsguthaben zur Finanzierung von Wohneigentum beziehen. Dies ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen besteuert. Sie können zwischen Ihrem persönlichen Einsatz (ganz oder teilweise) und einer Finanzierung durch Hypothek wählen. Aber Vorsicht: Die Altersrente wird dadurch kleiner!
Wie oft kann ich die Anlagestrategie bei meinem Freizügigkeitskonto anpassen?
Bei den meisten modernen Stiftungen können Sie Ihre Anlagestrategie täglich oder mindestens wöchentlich anpassen. Es gibt keine Limits. Sie können zwischen verschiedenen Fonds, ETFs und Anlagestrategien wechseln. Einige Stiftungen verlangen kleine Gebühren pro Wechsel, andere erlauben kostenlosen Wechsel. Achten Sie bei der Wahl darauf!
Welche Gebühren sind bei Freizügigkeitsguthaben zu erwarten?
Gebühren werden oft unterschätzt und haben langfristig dramatische Auswirkungen. Gute ETF-basierte Lösungen kosten 0,10-0,20% p.a., ausgewogene Fondslösungen 0,30-0,50% p.a., Versicherungspolicen 0,70-1,50% p.a. Hinzu kommen oft Transaktionskosten und Verwaltungsgebühren. Ein Unterschied von nur 0,5% p.a. macht über 30 Jahre mehr als CHF 50'000 aus!
Ist es sinnvoll, mit meinem Freizügigkeitsguthaben zu spekulieren?
Nein, Spekulation mit Freizügigkeitsguthaben ist nicht ratsam. Dies ist Altersvorsorge, keine Trading-Plattform. Eine seriöse, diversifizierte Anlagestrategie (80% Aktien für junge Leute, 50% für mittlere, 30% für Ältere) ist der bessere Weg. Riskante Einzelaktien oder Optionen gehören nicht in die Freizügigkeit.
KI-Hinweis: Einige Inhalte dieser Seite wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt. Alle Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Daten (Stand 2026). Für individuelle Beratung empfehlen wir ein Gespräch mit einem Fachberater.