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Die besten Unfallversicherungen 2026

EMPFEHLUNG #1
Zurich
Prämie: ab 0.85% des Jahresgehalts
Taggeld: 80% ab Tag 3 nach Unfall
Invalidität: Bis zu 80% Rente
Medizin: 100% Kosten gedeckt
Bewertung: 4.8/5 Sterne
EMPFEHLUNG #2
Vaudoise
Prämie: ab 0.75% des Jahresgehalts
Taggeld: 80% ab Tag 3 nach Unfall
Invalidität: Bis zu 80% Rente
Medizin: 100% Kosten gedeckt
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  Detaillierter Vergleich

Unfallversicherung Vergleichstabelle 2026

Vollständiger Vergleich der 10 wichtigsten Unfallversicherungsanbieter in der Schweiz – alle Prämien, Leistungen und Bedingungen auf einen Blick.

Versicherer Prämie (ab) Taggeld ab Tag Invalidität bis Medizin 100% Online-Abschluss Bewertung
Zurich 0.85% 3 80% 4.8★
Vaudoise 0.75% 3 80% 4.7★
Helvetia 0.92% 3 80% 4.6★
AXA 1.05% 4 75% 4.5★
SUVA 0.70% 3 80% Selektiv 4.7★
Baloise 1.15% 4 75% 4.4★
Swiss Life 0.95% 3 80% 4.5★
Generali 1.20% 5 70% 4.2★
Allianz 1.10% 4 75% 4.3★
Mobilière 1.08% 3 80% 4.4★

Tabelle zeigt Beispielprämiensätze für Standard-Risiken. Aktuelle Konditionen und individuelle Offerten anfordern.

Was ist die Unfallversicherung UVG?

Die Unfallversicherung (UVG – Unfallversicherungsgesetz) ist eine obligatorische Versicherung in der Schweiz, die Arbeitnehmende gegen finanzielle Folgen von Unfällen am Arbeitsplatz und in der Freizeit schützt. Die Unfallversicherung ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Sozialsystems und deckt zwei unterschiedliche Arten von Unfällen ab: Berufsunfälle (BUV) und Nichtberufsunfälle (NBUV).

Berufsunfall (BUV) vs. Nichtberufsunfall (NBUV)

Die beiden Arten von Unfällen haben unterschiedliche Rechtliche Grundlagen und Finanzierungsquellen:

  • Berufsunfall (BUV): Unfälle, die während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit geschehen, werden vom Arbeitgeber versichert. Die Prämien bezahlt der Arbeitgeber vollständig. Dies gilt für alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme.
  • Nichtberufsunfall (NBUV): Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder zu Hause werden über die NBUV versichert. Die Versicherungsprämien zahlt der Arbeitnehmer direkt. Für Arbeitnehmer mit mehr als 8 Stunden pro Woche ist die NBUV-Versicherung obligatorisch.
  • Obligatoriumsgrenze: Nur Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten (z.B. Studierende mit Nebenjob), müssen sich selbst versichern. Alle anderen unterliegen der obligatorischen Versicherung.
Wichtig: Die Unfallversicherung zahlt Leistungen unabhängig von einer Verschuldung. Dies bedeutet, dass auch fahrlässig verursachte Unfälle gedeckt sind, sofern sie nicht unter die Ausschlussbestimmungen fallen.

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz extrem wichtig, da sie vor hohen Kosten bei Verletzungen, Invalidität und sogar im schlimmsten Fall dem Todesfall schützt. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz einen universellen Anspruch auf Versicherungsschutz, der unabhängig von Gesundheitszustand oder Alter gewährt wird.

Wer braucht eine Unfallversicherung in der Schweiz?

In der Schweiz ist die Unfallversicherung für fast alle Arbeitnehmer obligatorisch. Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) müssen sich Arbeitnehmer versichern, die in einem Anstellungsverhältnis stehen. Die genaue Regelung hängt von der Wochenarbeitszeit ab.

Obligatorische Versicherung für wen?

  • Abhängig Beschäftigte: Alle Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber tätig sind und ein Anstellungsverhältnis haben, müssen versichert sein – unabhängig von der Arbeitszeit.
  • Ab 8 Stunden pro Woche: Die NBUV-Versicherung ist obligatorisch, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden beträgt.
  • Vollzeitangestellte: Vollzeitangestellte sind immer obligatorisch versichert, sowohl für Berufs- als auch für Nichtberufsunfälle.
  • Teilzeitangestellte: Auch Teilzeitangestellte, die regelmässig arbeiten, müssen versichert sein.
  • Praktikanten und Lehrlinge: Alle Praktikanten und Lehrlinge unterliegen der obligatorischen Versicherung.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Selbstständige: Selbstständige und Freelancer können sich freiwillig versichern, sind aber nicht obligatorisch versichert. Eine Versicherung ist dringend empfohlen, um gegen finanzielle Risiken geschützt zu sein.
  • Geringfügig Beschäftigte: Arbeitnehmer mit weniger als 8 Stunden pro Woche sind von der NBUV-Versicherung befreit, müssen sich aber selbst versichern.
  • Hausmitarbeiter: Hausmitarbeiter müssen versichert sein, wenn sie regelmässig mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Ehepartner im Unternehmen: Ehepartner, die im Unternehmen mitarbeiten, müssen versichert sein, falls ein Anstellungsverhältnis besteht.
Tipp: Auch wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten, empfehlen wir dringend, eine Nichtberufsunfall-Versicherung abzuschliessen. Die Prämien sind günstig (oft unter CHF 100 pro Jahr), die Leistungen aber umso wertvoller.

Günstigste Unfallversicherung 2026: Prämienvergleich

Die Prämien für die Unfallversicherung variieren je nach Risikofaktor, Branche und Versicherer. Im Jahr 2026 können Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Anbietern wählen und erheblich sparen, indem sie ihre aktuelle Versicherung überprüfen.

Prämienspanne und Durchschnittskosten

Die Unfallversicherungsprämien werden in der Regel als Prozentsatz des Jahresgehalts berechnet. Im Jahr 2026 liegen die Prämien zwischen 0.7% und 3.0% des Jahresgehalts, je nach Branche und individuellem Risiko:

  • Tiefes Risiko (z.B. Büroarbeit): 0.7% – 0.9% des Jahresgehalts
  • Mittleres Risiko (z.B. Verkauf, Handwerk): 1.0% – 1.5% des Jahresgehalts
  • Hohes Risiko (z.B. Bauwesen, Metallverarbeitung): 1.5% – 3.0% des Jahresgehalts

Rechenbeispiel: Kosten für verschiedene Gehälter

Bei einem Jahresgehalt von CHF 80'000 und einem Prämiesatz von 1% kosten die Unfallversicherung ungefähr CHF 800 pro Jahr, oder etwa CHF 67 pro Monat. Bei CHF 100'000 Jahresgehalt wären es CHF 1'000 pro Jahr bei demselben Satz.

  • CHF 60'000 Jahresgehalt: CHF 420 – 1'800 pro Jahr (0.7% – 3%)
  • CHF 100'000 Jahresgehalt: CHF 700 – 3'000 pro Jahr (0.7% – 3%)
  • CHF 148'200 Jahresgehalt (Maximum): CHF 1'037 – 4'446 pro Jahr (0.7% – 3%)

SUVA vs. Private Versicherer – Preisvergleich

In der Schweiz gibt es neben privaten Versicherern auch die SUVA, die Suva-Versicherung der Unfallversicherer. Die SUVA ist für bestimmte Branchen zuständig (Bau, Metallverarbeitung, Holzverarbeitung), während private Versicherer alle anderen Sektoren abdecken.

  • SUVA: Oft günstiger (ab 0.7%), aber auf Hochrisikobranchen beschränkt
  • Private Versicherer: Meist zwischen 0.8% – 1.2%, aber mit mehr Flexibilität und Zusatzleistungen
  • Einsparungspotenzial: Durch Vergleich der Angebote können Arbeitnehmer bis zu 25% sparen
Sparen Sie jetzt: Ein jährlicher Vergleich der Unfallversicherung kann CHF 200 – 500 pro Jahr einsparen. Bei einer durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren summiert sich das zu CHF 4'000 – 10'000 Ersparnissen.

Leistungen der Unfallversicherung: Was ist gedeckt?

Die Unfallversicherung in der Schweiz deckt ein umfassendes Spektrum von Leistungen ab, um Arbeitnehmer und ihre Familien finanziell zu schützen. Alle Leistungen sind im UVG gesetzlich verankert und daher einheitlich für alle Versicherer bindend.

Medizinische Leistungen (100% gedeckt)

  • Ärztliche Behandlung: Alle Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Operationen
  • Medikamente: Kosten für verschriebene Medikamente nach dem Unfall
  • Zahnbehandlung: Zahnbehandlungen und Zahnprothetik, sofern durch den Unfall verursacht
  • Physiotherapie und Rehabilitation: Kosten für Heilgymnastik und Rehabilitationsmassnahmen
  • Prothesen und Hilfsmittel: Künstliche Gliedmassen, Brillen und andere medizinische Hilfsmittel
  • Spitalbehandlung weltweit: Auch Spitalkosten im Ausland werden gedeckt, wenn der Unfall dort geschieht

Taggeldversicherung (80% Lohnersatz)

  • Beginn: Das Taggeld wird ab dem dritten Tag nach dem Unfall gezahlt (Wartetage 1–2 fallen weg)
  • Höhe: 80% des durchschnittlichen Tagesverdienstes
  • Maximaler Taggeld: CHF 140 – 200 pro Tag, je nach Versicherer und Tarif
  • Dauer: Das Taggeld wird während der gesamten Erwerbsunfähigkeit gezahlt, maximal bis zur Rente
  • Rückwirkung: Das Taggeld wird rückwirkend ab dem ersten Tag nach dem Unfall bezahlt

Invaliditätsrente

  • Invalidität ab 10%: Eine Rente wird gezahlt, wenn eine bleibende Invalidität von mindestens 10% vorliegt
  • Rentenhöhe: Bis zu 80% des Jahresgehalts, je nach Grad der Invalidität
  • Berechnung: CHF (max. 148'200) × Invaliditätsgrad % × 80% = jährliche Rente
  • Rentezusätze: Bei Änderungen des Invaliditätsgrades kann die Rente neu berechnet werden
  • Zuschusskinder: Zusatzleistungen für Kinder von Rentnern

Hinterbliebenenleistungen

  • Witwen/Witwerrente: 40% des versicherten Lohns für Ehepartner
  • Waisenrente: 15% des versicherten Lohns pro Kind (bis zu 3 Kindern)
  • Begräbniskosten: Pauschalzahlung für Begräbniskosten im Todesfalle
  • Todesfall-Kapital: Einmalige Zahlung an die Hinterbliebenen
Maximale versicherte Einnahme: Die Höchstgrenze beträgt CHF 148'200 pro Jahr. Löhne darüber hinaus sind nicht versichert. Dies ist wichtig für Hochverdiener und Selbstständige.

SUVA oder privater Versicherer? Der Vergleich

In der Schweiz gibt es zwei Kategorien von Unfallversicherern: Die SUVA (als quasi-öffentliche Versicherungsanstalt) und private Versicherer. Die Wahl zwischen SUVA und privaten Anbietern hängt stark von der Branche und dem Risikoprofil ab.

SUVA – Wer ist zuständig?

Die SUVA ist eine autonome Anstalt des öffentlichen Rechts und versichert folgende Branchen obligatorisch:

  • Bauwirtschaft und Baunebengewerbe
  • Metallverarbeitung und Maschinenindustrie
  • Holzverarbeitung und Sägewerke
  • Chemische Industrie und verwandte Branchen
  • Transportwesen und Lagerwirtschaft
  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • Weitere rund 40 Branchen mit Hochrisiko

Private Versicherer – Wer ist zuständig?

Private Versicherer wie Zurich, AXA, Helvetia und andere sind für alle nicht-SUVA-Branchen zuständig, etwa:

  • Büroarbeit und Verwaltung
  • Verkauf und Detailhandel
  • Finanzsektor und Versicherungen
  • Bildung und Forschung
  • Gesundheitswesen und Sozialwesen
  • Gastgewerbe und Tourismus
  • Informationstechnologie und Medien

Vergleich: SUVA vs. Private Versicherer

Kriterium SUVA Private Versicherer
Prämien Ab 0.7%, oft günstig 0.8% – 1.2%, variabler
Risikoklassen Starre Klassifizierung Flexible Anpassung
Kundenservice Staatlich, standardisiert Individuell, kompetitiv
Zusatzleistungen Gesetzlich mindestens erforderlich Oft grosszügiger
Schadensabwicklung Schnell, zuverlässig Variabel nach Versicherer
Betriebspräventionskurs Obligatorisch teilweise Freiwillig oder rabattiert
Wichtig zu wissen: Für SUVA-Branchen ist die SUVA-Versicherung obligatorisch – es gibt hier keine Wahlfreiheit. Nur für Non-SUVA-Branchen können Arbeitgeber zwischen verschiedenen privaten Versicherern wählen.

Unfallversicherung für Selbstständige und Freelancer

Selbstständige und Freelancer sind nicht obligatorisch unfallversichert, müssen sich aber dringend freiwillig versichern. Ein Unfall kann finanzielle Katastrophen verursachen, wenn man selbst für sein Einkommen aufkommen muss und nicht arbeiten kann.

Warum ist eine Versicherung für Selbstständige wichtig?

  • Keine staatliche Unterstützung: Im Gegensatz zu Angestellten gibt es für Selbstständige keine automatische Unfallversicherung
  • Einkommensausfallrisiko: Ein Unfall bedeutet oft wochenlange oder monatelange Arbeitsunfähigkeit
  • Hohe Betriebskosten: Miete, Nebenkosten, Mitarbeitergagen laufen weiter, auch wenn man nicht arbeitet
  • Invaliditätsrisiko: Eine dauerhafte Invalidität könnte das Ende des Unternehmens bedeuten
  • Familiensicherung: Im Todesfalle sind Familie und Hinterbliebene oft ungeschützt

Versicherungsoptionen für Selbstständige

  • Grundversicherung: Abdeckung von medizinischen Kosten und Spitalbehandlung nach einem Unfall
  • Taggeldversicherung: Bis zu 80% Einkommensersatz während Erwerbsunfähigkeit
  • Invaliditätsversicherung: Einkommensersatz bei bleibender Invalidität
  • Todesfallversicherung: Schutz der Familie bei tödlichem Ausgang
  • Kombinationstarife: Günstigere Kombination mehrerer Versicherungen

Kosten und Prämien für Selbstständige

Die Kosten für eine freiwillige Unfallversicherung für Selbstständige sind überraschend günstig:

  • Grundversicherung allein: CHF 100 – 300 pro Jahr
  • Mit Taggeld: CHF 300 – 800 pro Jahr
  • Vollschutz (inkl. Invalidität): CHF 500 – 1'500 pro Jahr
  • Nach oben unbegrenzt: Im Gegensatz zu Angestellten können sich Selbstständige für höhere Versicherungssummen entscheiden
Empfehlung: Selbstständige sollten mindestens eine Taggeldversicherung abschliessen, um bei kurzfristiger Ausfallzeit nicht in finanzielle Notlagen zu geraten. Eine zusätzliche Invaliditätsversicherung ist ebenfalls dringend empfohlen.

Offerte berechnen: So geht's richtig

Eine Offerte für die Unfallversicherung zu berechnen ist mit wenigen Angaben schnell möglich. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, wie Sie die richtige Offerte anfordern und welche Informationen der Versicherer braucht.

Notwendige Informationen für die Offerte

Um eine genaue Offerte zu erhalten, benötigen Sie folgende Angaben:

  • Jahresgesamteinnahmen/Gehalt: Das Bruttojahresgehalts (maximal CHF 148'200 versichert)
  • Branche/Tätigkeit: Exakte Berufsbezeichnung (z.B. «Sachbearbeiterin Buchhaltung» oder «Bauleiter Hochbau»)
  • Wochenarbeitszeit: Durchschnittliche Stunden pro Woche
  • Betriebsgrösse: Anzahl der Mitarbeitenden im Unternehmen
  • Sicherheitsmassnahmen: Wurden Sicherheitskurse absolviert? Gibt es Arbeitsschutzprotokolle?
  • Unfallhistorie: Hat das Unternehmen in den letzten Jahren Unfälle gehabt?

Schritt-für-Schritt zur Offerte

Schritt 1: Branche klassifizieren
Prüfen Sie zunächst, ob Sie in eine SUVA-Branche oder eine Private-Versicherer-Branche fallen. SUVA-Branchen müssen die SUVA nutzen.

Schritt 2: Versicherer auswählen
Vergleichen Sie mehrere Anbieter. Bei direktvergleich.ch können Sie bis zu 15 Angebote gleichzeitig anfordern.

Schritt 3: Formular ausfüllen
Geben Sie alle erforderlichen Informationen genau ein. Fehler oder ungenaue Angaben können zu falschen Prämien führen.

Schritt 4: Offerte vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen: Taggeld ab wann? Invaliditätsrente bis wann? Zusatzleistungen?

Schritt 5: Versicherer wechseln
Wenn Sie ein besseres Angebot gefunden haben, können Sie jederzeit wechseln (Kündigungsfrist 30 Tage).

Häufige Fehler bei der Offerteanfrage

  • Zu niedriges Gehalt angeben: Die Prämie wird falsch berechnet und die Leistungen sind unzureichend
  • Falsche Branche eintragen: Dies führt zu erheblich höheren oder niedrigeren Prämien
  • Sicherheitsmassnahmen nicht erwähnen: Viele Versicherer geben Rabatte für Sicherheitskurse
  • Nur den Preis vergleichen: Günstige Prämien können mit schlechteren Leistungen verbunden sein
  • Keine Nebenleistungen erfragen: Manche Versicherer bieten Wellness-Programme oder Schadenpräventionskurse
Tipp: Fordern Sie die Offerte direkt beim Versicherer oder über einen Vergleichsdienst wie direktvergleich.ch an. Online-Vergleiche dauern oft weniger als 5 Minuten und zeigen sofort die besten Angebote.

Unfallversicherung wechseln: Tipps und Fristen

Die Unfallversicherung kann gewechselt werden, wenn bessere Konditionen oder günstigere Prämien verfügbar sind. Allerdings gibt es wichtige Fristen und Bedingungen zu beachten.

Kündigungsfristen und Wechselmodalitäten

  • Ordentliche Kündigung: Die meisten Versicherer ermöglichen eine Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen
  • Jahresfrist: Viele Verträge laufen über ein Jahr, eine Kündigung ist oft zum Ende des Versicherungsjahres möglich
  • Sofortige Kündigung: Bei Preiserhöhungen können Sie oft sofort ohne Frist kündigen
  • Arbeitgeberwechsel: Wenn Sie die Stelle wechseln, endet die bisherige Versicherung automatisch
  • Firmenübernahme: Bei Fusion oder Übernahme können neue Konditionen ausgehandelt werden

So wechseln Sie richtig – Checkliste

  • 1. Neue Versicherung auswählen: Vergleichen Sie mehrere Angebote und wählen Sie die beste Option
  • 2. Versicherungsbestätigung sammeln: Holen Sie von Ihrem aktuellen Versicherer eine Bestätigung der versicherten Risiken
  • 3. Kündigungsschreiben vorbereiten: Verfassen Sie ein förmliches Kündigungsschreiben mit klarem Kündigungsdatum
  • 4. Kündigungsfrist beachten: Überprüfen Sie die genaue Kündigungsfrist in Ihrem Versicherungsvertrag
  • 5. Versicherungslücken vermeiden: Der neue Versicherer sollte am selben Tag die Versicherung übernehmen, an dem die alte endet
  • 6. Bestätigung erhalten: Holen Sie von beiden Versicherern schriftliche Bestätigungen ein

Tipps für erfolgreiche Wechsel

  • Frühzeitig planen: Beantragen Sie die neue Versicherung mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel
  • Alle Informationen bereithalten: Sammeln Sie Unterlagen zu bisherigen Unfällen, Prämien und Leistungen
  • Arbeitgeber informieren: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Wechsel mit, damit dieser die neuen Versicherungsdaten erhält
  • Vertragsdetails prüfen: Vergewissern Sie sich, dass die Deckung im neuen Vertrag mindestens gleich ist wie im alten
  • Keine Lücken entstehen lassen: Eine Versicherungslücke kann zu erheblichen finanziellen Problemen führen
Nicht vergessen: Falls Sie Schadensersatzansprüche haben, reichen Sie diese vor dem Versicherer-Wechsel ein. Nach dem Wechsel ist der neue Versicherer nicht mehr für alte Schäden zuständig.
  FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung

BUV (Berufsunfall) deckt Unfälle während der Arbeit ab und wird vom Arbeitgeber bezahlt. NBUV (Nichtberufsunfall) deckt Unfälle in der Freizeit ab und wird vom Arbeitnehmer bezahlt. Beide sind für Arbeitnehmer mit mindestens 8 Stunden pro Woche obligatorisch.
Alle Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen obligatorisch versichert sein. Die Unfallversicherung deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle, medizinische Kosten, Taggeld und Invaliditätszahlungen ab.
Die Prämie liegt zwischen 0.7% und 3% des Jahresgehalts, je nach Branche und Risiko. Bei CHF 100'000 Jahresgehalt sind das CHF 700 – 3'000 pro Jahr. Büroarbeit kostet ca. 0.7% – 0.9%, Bauwesen 1.5% – 3%.
SUVA ist für Hochrisikobranchen (Bau, Metall, Holz) obligatorisch und oft günstiger (ab 0.7%). Private Versicherer sind für andere Branchen zuständig (Büro, Retail, IT) und bieten oft mehr Flexibilität. SUVA ist nicht «besser», sondern zuständigkeitsabhängig.
Ja, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen können Sie jederzeit wechseln. Bei Preiserhöhungen ist oft eine sofortige Kündigung möglich. Der neue Versicherer sollte am selben Tag die Abdeckung übernehmen wie der alte endet.
Medizinische und therapeutische Kosten (100%), Taggeld (80% ab Tag 3), Invaliditätsrenten (bis 80% des Lohns), Hinterbliebenenrenten, Begräbniskosten und weltweiter Spitalschutz.
Die maximale versicherte jährliche Gesamteinnahme liegt bei CHF 148'200. Dies ist der Höchstlohn, auf dem Prämien und Leistungen basieren. Höhere Löhne sind nicht versichert.
Ja, typische Ausschlüsse sind: Selbstverletzung, Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bewusste Regelsverstösse und in einigen Fällen extreme Sportarten. Fahrlässige Unfälle sind jedoch versichert.
Das Taggeld wird ab dem dritten Tag nach dem Unfall gezahlt, wird aber rückwirkend ab dem ersten Tag bezahlt. Die Zahlung erfolgt normalerweise innerhalb von 2–4 Wochen nach Bestätigung durch den Arzt.
Ja, Selbstständige können sich freiwillig versichern. Eine Versicherung ist dringend empfohlen, da Selbstständige nicht automatisch geschützt sind. Kosten liegen zwischen CHF 100 – 1'500 pro Jahr, je nach Leistungsumfang.
Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass Sie aktuell nicht arbeiten können (vorübergehend). Invalidität ist eine bleibende Einschränkung (ab 10%), die zu einer lebenslangen Rente führt. Taggeld bezahlt während Erwerbsunfähigkeit, die Rente bei Invalidität.
Nein, Unfallversicherungsleistungen sind grundsätzlich nicht pfändbar und können nicht mit Schulden verrechnet werden. Dies schützt Versicherte vor finanziellem Totalverlust nach einem Unfall.
KI-Hinweis: Einige Inhalte dieser Seite wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt. Alle Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Daten (Stand 2026). Für individuelle Beratung empfehlen wir ein Gespräch mit einem Fachberater.